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Die SJD – Die Falken begrüßt den
Beschluss des Bundeskabinetts, die Vorbehaltserklärung zur
UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. „Diese Entscheidung war mehr als
überfällig!“ betont Nico Runge, kinder-, jugend- und bildungspolitischer
Referent der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken. „Genau genommen
ist es unverantwortlich gewesen, diesen Vorbehalt jemals zu formulieren."
Einen Vorbehalt formuliert nun
seinerseits der Kinder- und Jugendverband gegenüber der getroffenen
Entscheidung: „Wichtig ist nicht allein der Beschluss,“ so Runge weiter,
„sondern vor allem die anstehende und dringend notwendige Umsetzung in
Alltagsfragen und die Übersetzung in geltendes Recht.“ Dabei geht es weniger um
die Umsetzung unmittelbarer Rechtsfolgen, als vielmehr um die Anpassung
geltenden nationalen Rechts an die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention. (Foto: tdh /L. F. Cueto)
Sei es beim Schulbesuch, in Bezug
auf die medizinische Versorgung oder in Fragen der Beteiligung am
gesellschaftlichen
Leben: Flüchtlingskinder sind in vielen Aspekten benachteiligt und
ausgeschlossen. Es geht also um Fragen des Ordnungs- und
Verwaltungsrecht,
Anpassungen im Ausländerrecht und im Asylverfahrensgesetz. Über allem
steht
letztlich das Kindswohl. Die Falken wenden sich daher nun in
erster Linie an die Jugendministerin: „Liebe Frau Schröder, nutzen sie
die
günstige Gelegenheit und sorgen sie dafür, dass die Kinderrechte als
Querschnittsaufgabe jetzt konsequent in nationales Recht umgesetzt
werden. Nehmen
Sie die KollegInnen anderer Ressorts und die Bundesländer in die
Pflicht.
Widmen Sie sich gemeinsam der großen Herausforderung.“ so Runge
stellvertretend
für die Kinder und Jugendlichen.
Die
Bundesländer haben bereits am
26. März 2010 in der Sitzung im Bundesrat eine Entschließung zur
Rücknahme der
Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum
Übereinkommen
über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) gefasst.
Nun sollte der gemeinsamen Anstrengung also nichts mehr im Weg stehen.
Hintergrund: Flüchtlingskinder haben oft Grausames
erlebt, sind häufig
getrennt von ihrer Familie, leben beständig in Angst vor der Abschiebung
und
mit einer unsicheren Perspektive. Laut geltendem Recht werden auch in
Deutschland geborene Kinder gegenwärtig bereits mit 16 Jahren wie
Erwachsene
behandelt und teilweise in Länder abgeschoben, in denen sie in ihrem
gesamten
Leben bisher nie gewesen sind. Es ist ein wichtiges Signal, diese Kinder
und
Jugendlichen als gleichwertig mit deutschen Kindern zu betrachten und
ihnen nun
tatsächlich alle Rechte aus der Konvention zu gewähren.
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