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Kinderrechte jetzt auch für Flüchtlingskinder in Deutschland Drucken E-Mail

Die SJD – Die Falken begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. „Diese Entscheidung war mehr als überfällig!“ betont Nico Runge, kinder-, jugend- und bildungspolitischer Referent der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken. „Genau genommen ist es unverantwortlich gewesen, diesen Vorbehalt jemals zu formulieren." 

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Einen Vorbehalt formuliert nun seinerseits der Kinder- und Jugendverband gegenüber der getroffenen  Entscheidung: „Wichtig ist nicht allein der Beschluss,“ so Runge weiter, „sondern vor allem die anstehende und dringend notwendige Umsetzung in Alltagsfragen und die Übersetzung in geltendes Recht.“ Dabei geht es weniger um die Umsetzung unmittelbarer Rechtsfolgen, als vielmehr um die Anpassung geltenden nationalen Rechts an die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention. (Foto: tdh /L. F. Cueto)

Sei es beim Schulbesuch, in Bezug auf die medizinische Versorgung oder in Fragen der Beteiligung am gesellschaftlichen Leben: Flüchtlingskinder sind in vielen Aspekten benachteiligt und ausgeschlossen. Es geht also um Fragen des Ordnungs- und Verwaltungsrecht, Anpassungen im Ausländerrecht und im Asylverfahrensgesetz. Über allem steht letztlich das Kindswohl. Die Falken wenden sich daher nun in erster Linie an die Jugendministerin: „Liebe Frau Schröder, nutzen sie die günstige Gelegenheit und sorgen sie dafür, dass die Kinderrechte als Querschnittsaufgabe jetzt konsequent in nationales Recht umgesetzt werden. Nehmen Sie die KollegInnen anderer Ressorts und die Bundesländer in die Pflicht. Widmen Sie sich gemeinsam der großen Herausforderung.“ so Runge stellvertretend für die Kinder und Jugendlichen.

Die Bundesländer haben bereits am 26. März 2010 in der Sitzung im Bundesrat eine Entschließung zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) gefasst. Nun sollte der gemeinsamen Anstrengung also nichts mehr im Weg stehen.

Hintergrund: Flüchtlingskinder haben oft Grausames erlebt, sind häufig getrennt von ihrer Familie, leben beständig in Angst vor der Abschiebung und mit einer unsicheren Perspektive. Laut geltendem Recht werden auch in Deutschland geborene Kinder gegenwärtig bereits mit 16 Jahren wie Erwachsene behandelt und teilweise in Länder abgeschoben, in denen sie in ihrem gesamten Leben bisher nie gewesen sind. Es ist ein wichtiges Signal, diese Kinder und Jugendlichen als gleichwertig mit deutschen Kindern zu betrachten und ihnen nun tatsächlich alle Rechte aus der Konvention zu gewähren.

 
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